LOGO2001-transparent35kbFort- und Weiterbildungskonzept

  • Fort- und Weiterbildungen dienen der schulischen Qualitätssicherung und –entwicklung.
  • Aufgrund eingeleiteter Schulreformen oder durch das von der Schule zu entwickelnde und zu beschließende Schulprogramm ergibt sich ergänzend die Notwendigkeit, an fachbezogenen, an fächerübergreifenden oder auch an allgemeinpädagogischen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
  • Gemäß § 51 (2) NSchG sind Lehrkräfte verpflichtet, sich zur Erhaltung ihrer Unterrichtsbefähigung in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden. Sie entscheiden im Allgemeinen eigenverantwortlich, wann und wie sie dieses tun. Diese Entscheidung muss mit den schulischen Zielen übereinstimmen.
  • Lehrkräfte sind verpflichtet, Fachkollegen über die Inhalte der Fortbildungen zu informieren.
  • Der Schulvorstand berät und beschließt, welche Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Maßnahmenkatalogs zur Qualitätsentwicklung aufgenommen werden sollen.
  • Der Schulvorstand legt den Zeitraum der Durchführung, Verantwortlichkeiten und das Evaluationsverfahren fest. Er kann diese Aufgaben einer anderen Konferenz, einem Ausschuss, der Steuergruppe, dem Fortbildungsbeauftragten oder der Schulleitung übertragen.
  • Zum Ende eines Schuljahres ermitteln die Fach- bzw. Fachbereichskonferenzen im Rahmen ihres Aufgabenbereichs welche Fort- und Weiterbildungswünsche vorliegen. Sie geben diese in Schriftform an die Schulleitung und an den Fortbildungsbeauftragten weiter (Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung).
  • Die Schulleitung, der Fortbildungsbeauftragte und die Fachbereichsleitungen sichten und koordinieren diese Anforderungen, erarbeiten einen Fortbildungsschwerpunkt oder –katalog und leiten diesen zwecks Aufnahme in das Schulprogramm an den Schulvorstand weiter.
  • Die Teilnahme an einer vom Schulvorstand, vom zuständigen Ausschuss, von der zuständigen Fachbereichskonferenz oder der Schulleitung beschlossenen Fortbildungsmaßnahme ist für die Lehrkräfte verbindlich.
  • Die Teilnahme an außerschulischen Fortbildungsveranstaltungen mit Übernachtung ist freiwillig.
  • Fachbereichs- und Fachkonferenzen können fachbereichs- und fachbezogene Fortbildungsmaßnahmen beschließen und durchführen. Hierzu können auch z. B. gegenseitige Hospitationen, Erproben facheigener Methoden und Zusammenarbeit mit Kollegen anderer Schulen gehören.
  • Am Ende eines Schuljahres sind die Fort- und Weiterbildungen der Schule zu evaluieren und fortzuschreiben.