Elternbrief Nr. 57 – 21. April 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch dieses Schuljahr 2020/21 verlangt uns allen aufgrund der COVID-19-Pandemie wieder viel ab. Daher hat das Kultusministerium auch in diesem Jahr für die Versetzungen am Ende des Schuljahres 2020/21 diverse Sonderregelungen getroffen.

Versetzungen bleiben, aber freiwilliges Wiederholen wird erleichtert und nicht auf die Schulzeit angerechnet. Diese Regelung gilt für dieses und für die beiden kommenden Schuljahre. Ein freiwilliges Wiederholen eines Schuljahrgangs kann in manchen Fällen eine geeignete Maßnahme zum Aufholen von Lernrückständen sein. Sollten Sie über ein freiwilliges Wiederholen nachdenken, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Klassenleitung. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs wird dann geprüft, ob das freiwillige Wiederholen des Schuljahrgangs eine sinnvolle Maßnahme darstellt. Der Antrag für ein freiwilliges Wiederholen müsste dann formlos vor dem 01. Juni 2021 (für Abschlussklassen bis zum 01.Mai 2021) gestellt werden.

Ein Wechsel zum Gymnasium zum Ende des Schuljahres ist auch in diesem Schuljahr möglich. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ein Notendurchschnitt von 2,4 und besser, in Französisch (WPK) mindestens die Note „befriedigend“ und in den übrigen Fächern ein Notendurchschnitt von 3,0 oder besser erreicht worden ist. Sofern ein Wechsel zum Gymnasium geplant ist, die erforderlichen Voraussetzungen aber nicht erfüllt werden, ist das Erbringen einer Zusatzleistung zur Verbesserung der Note in einem Fach Ihrer Wahl möglich. Sofern Sie von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, lassen Sie sich bitte von der entsprechenden Fachlehrkraft beraten.

Mit freundlichen Grüßen

M. Bahr

 


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