Elternbrief Nr. 54 – Dezember 2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung haben Sie nun auch die Möglichkeit, Ihr Kind bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Damit wird die bestehende Regelung für den 17. und 18. Dezember erweitert. Sofern Sie von dieser Regelung Gebrauch machen möchten, teilen Sie uns dies bitte per eMail oder in Schriftform mit. Die bisherige Antragspflicht entfällt.

Es genügt eine schriftliche Mitteilung, ab wann Ihr Kind nicht mehr am Präsenzunterricht teilnimmt.

Die Information sollte möglichst über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer erfolgen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Briefen des Kultusministers vom 10. Dezember an Eltern und an Schüler.

Ich wünsche Ihnen trotz der vielen Einschränkungen weiterhin eine schöne Vorweihnachtszeit und bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Ihr

M. Bahr



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