Beratungskonzept der Realschule Diepholz
Beratung an der Schule ist einselbstverständlicher und integrativer Bestandteil der pädagogischen Bemühungen unserer Schule. Beratung ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer.
Dabei finden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer angesichts des täglichen Umgangs mit ihren Schülern am ehesten das für eine Beratung erforderliche Vertrauensverhältnis.
Ihre Beratungstätigkeit wird unterstützt und ergänzt durch Beratungsangebote
• der Schulleitung,
• der zukünftigen Beratungslehrerin Frau Schneider,
• der SV- und Vertrauenslehrerin Frau Hölscher,
• der Lehrkräfte,die an unserer Schule die Schülerinnen und Schüler in der Berufswahlvorbereitung betreuen,
• den Lehrern, die Lehramtsanwärter und Praktikanten betreuen und beraten
• den Mitgliedern des Lehrerpersonalrats.
Zusammen mit den externen Beratungsstellen und ihren spezifischen professionellen Beratungsangeboten bildet die schulinterne Beratung ein Netz von Informationsangeboten pädagogisch-psychologischer Förderung und Vorbeugung.
Schwerpunkte für Beratung
an der Realschule Diepholz sollen sein:
• Erzieherische Beratung
• Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen (Unterrichtshilfe)
• Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten
• Schullaufbahnberatung
• Beratung in der Berufsorientierung
• Sucht- und Drogenprävention
• Gewaltprävention
Schulberatung darf sich nicht nur an Lern- und Verhaltensdefiziten orientieren, sondern muss sich verstehen als schulische Dienstleistung für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kollegen, Ausbildungsbetriebe und andere Institutionen in Form von Informations-, Kooperations-, Konsultationsangeboten.
Zu externen Beratungseinrichtungen sollen beständige Kontakte gepflegt und ausgebaut werden.
Eine Vernetzung von Beratungsangeboten kann nur dann sinnvoll funktionieren, wenn alle an der Schulberatung Beteiligten eng zusammenarbeiten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die schulinternen Berater ein Team bilden, sich regelmäßig abstimmen und informieren.
Beratungsaufgaben und Kompetenzen
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sind erste Beratungsinstanz. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, sowie für die Lösung pädagogischer Probleme in der Klasse. Ist dies nicht möglich, wird der Beratungslehrer mit einbezogen. Insbesondere nehmen sie folgende Beratungstätigkeiten wahr: Individuelle Beratung bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten
• Gesamtberatung aufgrund des Leistungsbildes und der Leistungsentwicklung eines Schülers oder einer Schülerin
• Beratung bei Klassenwiederholung
• Schullaufbahnberatung (Wahlpflichtkurse, Abschlüsse)
• Information der anderen Fachlehrkräfte der Klasse über die Ursachen von Klassenproblemen und individuellen Problemen der Schülerinnen und Schüler
• Vorbereitung und Durchführung von Klassen- und Zeugniskonferenzen
• Vorschlagsrecht, Koordination und Begründung der Bewertungen im Arbeits- und Sozialverhalten
• Beratung bei der Berufsorientierung
• Teilnahme an Schulfahrten
• Teilnahme an Klassenelternversammlungen
• Beratungs- und Gesprächsangebote an Elternsprechtagen
• Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern mit Migrationshintergrund
Beratungslehrerin
Die Beratungslehrerin wird tätig, wenn sie durch andere mit der Beratung befasste Personen in einen Beratungsprozess einbezogen wird, von Eltern oder von Schülerinnen und Schülern um Beratung gebeten wird oder selbst einen Beratungsbedarf feststellt.
Sie befasst sich mit Aufgaben, die mit schulischen Mitteln innerhalb einer absehbaren Zeit lösbar erscheinen. Therapeutische Maßnahmen werden von der Beratungslehrerin nicht durchgeführt.
Die Beratungslehrerin berät Schüler, ihre Eltern und Lehrer bei individuellen Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen sowie bei sozialen Konflikten in der Schule. Sie stellt Kontakte zum Jugendamt und zu Beratungsstellen her, berät Schülergruppen und –klassen, das Kollegium und die Schulleitung und arbeitet in Arbeitsgruppen und Projekten mit. Eine weitere Aufgabe umfasst die Schullaufbahnberatung und die Beratung bei der Berufsorientierung im Einzelfall.
Die Beratungslehrerin nimmt bei Bedarf an Klassenkonferenzen teil.
Der Beratungsprozess, in den die Beratungslehrerin miteinbezogen wird oder der von ihr initiiert wird, erfolgt strukturiert:
• Festlegung der beteiligten Person(en),
• Problembeschreibung,
• Information,
• Festlegung der Aufgaben beim entworfenen Lösungsweg,
• Umgrenzung der Beratungsdauer,
• Erfolgskontrolle,
• Rückmeldung,
• Abschließen der Beratungstätigkeit oder Fortsetzung mit gegebenenfalls neuen Zielsetzungen.
Bei Beratung in Konfliktfällen ist die Beratungslehrerin dem Standpunkt der Neutralität verpflichtet. Ihre Aufgabe ist dann in erster Linie Moderation und Vermittlung.
Schulleiter
Bei einem großen Teil seiner Aufgaben ist der Schulleiter beratend tätig. Seine beratenden Aufgaben bewältigt er im Zusammenspiel mit Beratungslehrer, Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen und außerschulischen Institutionen.
Beratende Tätigkeiten sind im Einzelnen:
• Schüleraufnahme
• Klassenbildung
• Bildung von Fördergruppen
• Wahlpflichtbereich
• Weiterführende Bildungsgänge
• Vorbereitung und Durchführung von Klassen- und Zeugniskonferenzen
• Konferenzen zur Beschlussfassung von Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen
• Verwaltung der Leistungsdaten
• Dienstbesprechungen mit Klassenleitern oder Jahrgangsgruppen
• Teilnahme an Schulelternratssitzungen
• Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen und anderen Schulen
• Beratung in extremen Problemfällen
• Einzelberatung von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern
• Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern mit Migrationshintergrund
Fachlehrerinnen und Fachlehrer
Sie sind in den normalen Beratungsprozess eingebunden, der sich auf das Verhalten und die Leistung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Unterricht bezieht. Beratungs- und Gesprächsangebote können bei Bedarf angeboten werden. An Elternsprechtagen werden sie gewährleistet.
Wenn davon ausgegangen werden kann, dass Verhaltensauffälligkeiten oder Leistungsschwächen sich nicht nur auf den eigenen Unterricht beschränken, ist Kontakt mit der Klassenlehrerin oder Klassenlehrer aufzunehmen.
Fachlehrer und Fachlehrerinnen erklären den Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers und weisen sie oder ihn möglicherweise einem Förderkurs zu. Die Fachlehrkräfte im Fach Wirtschaft beraten bei der Praktikumswahl und der Berufsorientierung.
Fachbereichsleiter AWT
• Organisation der Berufsorientierung
• Kontakte zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit (Organisation von Sprechstunden, Elternabenden usw.)
• Kontakte zu außerschulischen Einrichtungen und Betrieben (Organisation von Betriebserkundungen und Unterrichtsbesuchen von Fachleuten)
• Organisation von BIZ-Besuchen
• Verteilung berufskundlicher Schriften
• Organisation des Betriebspraktikums
• Beratung bei der Berufsorientierung
SV- und Vertrauenslehrerin
Die SV- und Vertrauenslehrerin wird von der Schülerschaft direkt gewählt. Dadurch genießt sie in der Schülerschaft ein besonderes Vertrauen. Durch dieses besondere Vertrauensverhältnis kann sie einzelne Schülerinnen und Schüler oder auch Schülergruppen auch in besonders heiklen und vertraulichen Fällen beraten.
Sie berät die innerschulischen Schülerinstitutionen unter anderem bei der Selbstorganisation, bei den Durchsetzungsstrategien ihrer Anliegen, bei Konflikten.
Beratungsbereiche und Beratungsanlässe
Hilfen bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten
• Feststellen von Leistungsdefiziten und Lernschwächen
• Feststellen von besonderen Begabungen
• Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern bei Schulschwierigkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler (z.B. bei Klassenkonferenzen, bei Elternsprechtagen, in Einzelgesprächen, bei Hausbesuchen)
• Ermitteln der aktuellen Leistungsdaten zur Einzelfallberatung (z.B. zwecks frühzeitigen Erkennens von Schulschwierigkeiten)
• Koordination innerschulischer Einzelfallbetreuung (Koordinationsgespräche, Aufgabenverteilung)
• Kontakte mit außerschulischen Beratungsstellen
• Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendhilfe
• Organisationen der Konfliktberatung
Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen (Unterrichtshilfen)
• Teilnahme an allen Klassenkonferenzen
• Kooperation zwischen Fach- und Klassenlehrerinnen und -lehrern (z.B. beratende Gespräche über einzelne Schülerinnen und Schüler, über die Zusammensetzung einer Lerngruppe, über mögliche pädagogische Maßnahmen, usw.)
• Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten (z.B. Klassenelternversammlungen, Klassenkonferenzen, Elternsprechtag)
• Beratung bei Umstrukturierung und Neueinrichtung von Lerngruppen
• Mitarbeit bei der Entwicklung, Erprobung und Revision von Beobachtungs- und Beurteilungsverfahren zum Beispiel für Lernentwicklungsberichte
• Einbringen von pädagogischen, psychologischen und soziologischen Aspekten in die Unterrichtsgestaltung
• Mitarbeit bei Planung, Entwicklung und Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Schule (z.B. hinsichtlich Unterrichtsverteilung, Ganztagskonzept, Schulprogramm, usw.)
Schullaufbahnberatung und berufsorientierende Beratung
• Information der Grundschuleltern
• Anmeldungen: 5. Jahrgang
• Einordnung und Beratung von Seiteneinsteigern (Neuzugängen)
• Einführungsveranstaltung für Eltern des 5. Jahrgangs (Themen: Aufbau der Realschule, Beratungskonzept,Klassenzusammensetzung, gemeinsame Aktivitäten)
• Beratung von Schülerinnen, Schülern, Eltern und Kollegium (z.B. am Elternsprechtag oder in Sprechstunden)
• Auswertung der Zeugnisnoten
• Gespräche mit Klassen- und Fachlehrerinnen und –lehrern
• Einrichtung von Förderkursen
• Wahlpflichtkursberatung
• Teilnahme an Klassenkonferenzen
• Beratung bei Schulschwierigkeiten
• Beratung bezüglich Wiederholung, Schulwechsel, Fördermaßnahmen
• Teilnahme an Klassenelternversammlungen
• Schullaufbahnberatung (Sek. I- und Sek. II- Abschlüsse, weiterführende Schulen, berufliche Ausbildung)
• Vorbereitung,Durchführung und Nachbereitung des Praktikums im 9. Jahrgang
Vorbeugende Maßnahmen
• Gespräche mit den Grundschullehrerinnen und -lehrern (Informationen über die künftigen und jetzigen Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs, Auswertung der Zensuren und Informationen zum Lern- und Arbeitsverhalten)
• Zusammensetzung der 5. Klassen
• Einordnung und Beratung von Neuzugängen
• Beratung bei allgemeinen Schulschwierigkeiten
• Teilnahme an pädagogischen Konferenzen
• Entwicklung, Einleitung und Durchführung pädagogischer Maßnahmen für Gruppen und einzelne Schülerinnen und Schüler zur Verbesserung von Lernklima und Arbeitshaltung (z.B. soziale Gruppenarbeit, Methodentraining, Konzentrationstraining)
• Planung und Durchführung von Aktivitäten zur Verbesserung des Schulklimas (z.B. Einrichten und Betreuen von Pausen- und Freizeitaktivitäten, Medienecken, Ausgestaltung von Räumen, Fluren, Schulhof; Planung von Projekten und Schulfesten)
• Gesprächskreise zwischen Kollegen, mit Eltern
Regelmäßiger Ablauf der Beratung
Vorlauf im vorhergehenden Schuljahr:
• Informationsveranstaltung für interessierte Grundschuleltern aller weiterführender Schulen
• Neuanmeldung des 5. Jahrgangs
• Zusammensetzung der 5. Klassen
• Planung der ersten Unterrichtswochen mit Einschulungsveranstaltung und gemeinsamen Aktionen)
• Einteilung der Förderkurse
• Einordnung der neu angemeldeten Schüler und Wiederholer
1. Schulhalbjahr:
• Einschulungsfeier für die 5. Klassen
• Methodentage in den 5. und 6. Klassen
• Klassenbeobachtung und pädagogische Interventionen
• Klassenelternversammlungen
• Schulelternratssitzungen
• Konferenzen und Dienstbesprechungen
• Informationsveranstaltungen in den verschiedenen Schuljahrgängen mit spezifischen Inhalten
• Einzelberatung des Berufsberaters im Jahrgang 10
• Elternsprechtage für die Klassen 5 bis 7
• Beratung für die Prüfungsmeldung
• Zeugniskonferenzen
2. Schulhalbjahr :
• Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den Grundschullehrerinnen und –lehrern
• Elternsprechtage für die Klassen 8 bis 10
• Klassenelternversammlungen
• Schulelternratssitzungen
• Betriebspraktikum Klasse 9
• BIZ Besuch in Vechta
• Grundinformationen des Berufsberaters im Jahrgang 9
• Beratung über „Blaue Briefe“
• Konferenzen und Dienstbesprechungen
• Beratung bei Übergangsmöglichkeiten
• Versetzungs- und Abschlusskonferenzen
Geplante Arbeitsschwerpunkte:
- Beratung und Diskussion des Beratungskonzepts in den Mitwirkungsgremien der Schule
- Bekanntmachung des Konzepts und der Beratungsträger in der Schulöffentlichkeit
- Teambildung der internen Berater
- Realisierung einzelner Arbeitsschwerpunkte aus den Beratungsfeldern (z.B.: Streitschlichterprojekt)
- Aufbau und Pflege guter Beziehungen zu externen Beratungsstellen Übersicht in der Anlage









