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Startseite Unsere Schule Konzepte Beratungskonzept

Beratungskonzept der Realschule Diepholz

 

Beratung an der Schule ist einselbstverständlicher und integrativer Bestandteil der pädagogischen Bemühungen unserer Schule. Beratung ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer.

Dabei finden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer angesichts des täglichen Umgangs mit ihren Schülern am ehesten das für eine Beratung erforderliche Vertrauensverhältnis.

Ihre Beratungstätigkeit wird unterstützt und ergänzt durch Beratungsangebote

    der Schulleitung,

    der zukünftigen Beratungslehrerin Frau Schneider,

    der SV- und Vertrauenslehrerin Frau Hölscher,

    der Lehrkräfte,die an unserer Schule die Schülerinnen und Schüler in der Berufswahlvorbereitung betreuen,

    den Lehrern, die Lehramtsanwärter und Praktikanten betreuen und beraten

    den Mitgliedern des Lehrerpersonalrats.

 

Zusammen mit den externen Beratungsstellen und ihren spezifischen professionellen Beratungsangeboten bildet die schulinterne Beratung ein Netz von Informationsangeboten pädagogisch-psychologischer Förderung und Vorbeugung.

 

Schwerpunkte für Beratung

an der Realschule Diepholz sollen sein:

    Erzieherische Beratung

    Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen (Unterrichtshilfe)

    Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten

    Schullaufbahnberatung

    Beratung in der Berufsorientierung

    Sucht- und Drogenprävention

    Gewaltprävention

 

Schulberatung darf sich nicht nur an Lern- und Verhaltensdefiziten orientieren, sondern muss sich verstehen als schulische Dienstleistung für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kollegen, Ausbildungsbetriebe und andere Institutionen in Form von Informations-, Kooperations-, Konsultationsangeboten.

 

Zu externen Beratungseinrichtungen sollen beständige Kontakte gepflegt und ausgebaut werden.

 

Eine Vernetzung von Beratungsangeboten kann nur dann sinnvoll funktionieren, wenn alle an der Schulberatung Beteiligten eng zusammenarbeiten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die schulinternen Berater ein Team bilden, sich regelmäßig abstimmen und informieren.

 

 

 

 

Beratungsaufgaben und Kompetenzen

Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sind erste Beratungsinstanz. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, sowie für die Lösung pädagogischer Probleme in der Klasse. Ist dies nicht möglich, wird der Beratungslehrer mit einbezogen. Insbesondere nehmen sie folgende Beratungstätigkeiten wahr: Individuelle Beratung bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten

    Gesamtberatung aufgrund des Leistungsbildes und der Leistungsentwicklung eines Schülers oder einer Schülerin

    Beratung bei Klassenwiederholung

    Schullaufbahnberatung (Wahlpflichtkurse, Abschlüsse)

    Information der anderen Fachlehrkräfte der Klasse über die Ursachen von Klassenproblemen und individuellen Problemen der Schülerinnen und Schüler

    Vorbereitung und Durchführung von Klassen- und Zeugniskonferenzen

    Vorschlagsrecht, Koordination und Begründung der Bewertungen im Arbeits- und Sozialverhalten

    Beratung bei der Berufsorientierung

    Teilnahme an Schulfahrten

    Teilnahme an Klassenelternversammlungen

    Beratungs- und Gesprächsangebote an Elternsprechtagen

    Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern mit Migrationshintergrund

 

Beratungslehrerin

Die Beratungslehrerin wird tätig, wenn sie durch andere mit der Beratung befasste Personen in einen Beratungsprozess einbezogen wird, von Eltern oder von Schülerinnen und Schülern um Beratung gebeten wird oder selbst einen Beratungsbedarf feststellt.

Sie befasst sich mit Aufgaben, die mit schulischen Mitteln innerhalb einer absehbaren Zeit lösbar erscheinen. Therapeutische Maßnahmen werden von der Beratungslehrerin nicht durchgeführt.

Die Beratungslehrerin berät Schüler, ihre Eltern und Lehrer bei individuellen Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen sowie bei sozialen Konflikten in der Schule. Sie stellt Kontakte zum Jugendamt und zu Beratungsstellen her, berät Schülergruppen und –klassen, das Kollegium und die Schulleitung und arbeitet in Arbeitsgruppen und Projekten mit. Eine weitere Aufgabe umfasst die Schullaufbahnberatung und die Beratung bei der Berufsorientierung im Einzelfall.

Die Beratungslehrerin nimmt bei Bedarf an Klassenkonferenzen teil.

 

Der Beratungsprozess, in den die Beratungslehrerin miteinbezogen wird oder der von ihr initiiert wird, erfolgt strukturiert:

    Festlegung der beteiligten Person(en),

    Problembeschreibung,

    Information,

    Festlegung der Aufgaben beim entworfenen Lösungsweg,

    Umgrenzung der Beratungsdauer,

    Erfolgskontrolle,

    Rückmeldung,

    Abschließen der Beratungstätigkeit oder Fortsetzung mit gegebenenfalls neuen Zielsetzungen.

Bei Beratung in Konfliktfällen ist die Beratungslehrerin dem Standpunkt der Neutralität verpflichtet. Ihre Aufgabe ist dann in erster Linie Moderation und Vermittlung.

 

Schulleiter

Bei einem großen Teil seiner Aufgaben ist der Schulleiter beratend tätig. Seine beratenden Aufgaben bewältigt er im Zusammenspiel mit Beratungslehrer, Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen und außerschulischen Institutionen.

Beratende Tätigkeiten sind im Einzelnen:

    Schüleraufnahme

    Klassenbildung

    Bildung von Fördergruppen

    Wahlpflichtbereich

    Weiterführende Bildungsgänge

    Vorbereitung und Durchführung von Klassen- und Zeugniskonferenzen

    Konferenzen zur Beschlussfassung von Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen

    Verwaltung der Leistungsdaten

    Dienstbesprechungen mit Klassenleitern oder Jahrgangsgruppen

    Teilnahme an Schulelternratssitzungen

    Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen und anderen Schulen

    Beratung in extremen Problemfällen

    Einzelberatung von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern

    Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern mit Migrationshintergrund

 

Fachlehrerinnen und Fachlehrer

Sie sind in den normalen Beratungsprozess eingebunden, der sich auf das Verhalten und die Leistung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Unterricht bezieht. Beratungs- und Gesprächsangebote können bei Bedarf angeboten werden. An Elternsprechtagen werden sie gewährleistet.

Wenn davon ausgegangen werden kann, dass Verhaltensauffälligkeiten oder Leistungsschwächen sich nicht nur auf den eigenen Unterricht beschränken, ist Kontakt mit der Klassenlehrerin oder Klassenlehrer aufzunehmen.

Fachlehrer und Fachlehrerinnen erklären den Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers und weisen sie oder ihn möglicherweise einem Förderkurs zu. Die Fachlehrkräfte im Fach Wirtschaft beraten bei der Praktikumswahl und der Berufsorientierung.

 

Fachbereichsleiter AWT

    Organisation der Berufsorientierung

    Kontakte zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit (Organisation von Sprechstunden, Elternabenden usw.)

    Kontakte zu außerschulischen Einrichtungen und Betrieben (Organisation von Betriebserkundungen und Unterrichtsbesuchen von Fachleuten)

    Organisation von BIZ-Besuchen

    Verteilung berufskundlicher Schriften

    Organisation des Betriebspraktikums

    Beratung bei der Berufsorientierung

 

SV- und Vertrauenslehrerin

Die SV- und Vertrauenslehrerin wird von der Schülerschaft direkt gewählt. Dadurch genießt sie in der Schülerschaft ein besonderes Vertrauen. Durch dieses besondere Vertrauensverhältnis kann sie einzelne Schülerinnen und Schüler oder auch Schülergruppen auch in besonders heiklen und vertraulichen Fällen beraten.

Sie berät die innerschulischen Schülerinstitutionen unter anderem bei der Selbstorganisation, bei den Durchsetzungsstrategien ihrer Anliegen, bei Konflikten.

 

Beratungsbereiche und Beratungsanlässe

Hilfen bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten

    Feststellen von Leistungsdefiziten und Lernschwächen

    Feststellen von besonderen Begabungen

    Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern bei Schulschwierigkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler (z.B. bei Klassenkonferenzen, bei Elternsprechtagen, in Einzelgesprächen, bei Hausbesuchen)

    Ermitteln der aktuellen Leistungsdaten zur Einzelfallberatung (z.B. zwecks frühzeitigen Erkennens von Schulschwierigkeiten)

    Koordination innerschulischer Einzelfallbetreuung (Koordinationsgespräche, Aufgabenverteilung)

    Kontakte mit außerschulischen Beratungsstellen

    Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendhilfe

    Organisationen der Konfliktberatung

 

Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen (Unterrichtshilfen)

    Teilnahme an allen Klassenkonferenzen

    Kooperation zwischen Fach- und Klassenlehrerinnen und -lehrern (z.B. beratende Gespräche über einzelne Schülerinnen und Schüler, über die Zusammensetzung einer Lerngruppe, über mögliche pädagogische Maßnahmen, usw.)

    Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten (z.B. Klassenelternversammlungen, Klassenkonferenzen, Elternsprechtag)

    Beratung bei Umstrukturierung und Neueinrichtung von Lerngruppen

    Mitarbeit bei der Entwicklung, Erprobung und Revision von Beobachtungs- und Beurteilungsverfahren zum Beispiel für Lernentwicklungsberichte

    Einbringen von pädagogischen, psychologischen und soziologischen Aspekten in die Unterrichtsgestaltung

    Mitarbeit bei Planung, Entwicklung und Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Schule (z.B. hinsichtlich Unterrichtsverteilung, Ganztagskonzept, Schulprogramm, usw.)

 

Schullaufbahnberatung und berufsorientierende Beratung

    Information der Grundschuleltern

    Anmeldungen: 5. Jahrgang

    Einordnung und Beratung von Seiteneinsteigern (Neuzugängen)

    Einführungsveranstaltung für Eltern des 5. Jahrgangs (Themen: Aufbau der Realschule, Beratungskonzept,Klassenzusammensetzung, gemeinsame Aktivitäten)

    Beratung von Schülerinnen, Schülern, Eltern und Kollegium (z.B. am Elternsprechtag oder in Sprechstunden)

    Auswertung der Zeugnisnoten

    Gespräche mit Klassen- und Fachlehrerinnen und –lehrern

    Einrichtung von Förderkursen

    Wahlpflichtkursberatung

    Teilnahme an Klassenkonferenzen

    Beratung bei Schulschwierigkeiten

    Beratung bezüglich Wiederholung, Schulwechsel, Fördermaßnahmen

    Teilnahme an Klassenelternversammlungen

    Schullaufbahnberatung (Sek. I- und Sek. II- Abschlüsse, weiterführende Schulen, berufliche Ausbildung)

    Vorbereitung,Durchführung und Nachbereitung des Praktikums im 9. Jahrgang

 

Vorbeugende Maßnahmen

    Gespräche mit den Grundschullehrerinnen und -lehrern (Informationen über die künftigen und jetzigen Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs, Auswertung der Zensuren und Informationen zum Lern- und Arbeitsverhalten)

    Zusammensetzung der 5. Klassen

    Einordnung und Beratung von Neuzugängen

    Beratung bei allgemeinen Schulschwierigkeiten

    Teilnahme an pädagogischen Konferenzen

    Entwicklung, Einleitung und Durchführung pädagogischer Maßnahmen für Gruppen und einzelne Schülerinnen und Schüler zur Verbesserung von Lernklima und Arbeitshaltung (z.B. soziale Gruppenarbeit, Methodentraining, Konzentrationstraining)

     Planung und Durchführung von Aktivitäten zur Verbesserung des Schulklimas (z.B. Einrichten und Betreuen von Pausen- und Freizeitaktivitäten, Medienecken, Ausgestaltung von Räumen, Fluren, Schulhof; Planung von Projekten und Schulfesten)

    Gesprächskreise zwischen Kollegen, mit Eltern

 

 

Regelmäßiger Ablauf der Beratung

 Vorlauf im vorhergehenden Schuljahr:

    Informationsveranstaltung für interessierte Grundschuleltern aller weiterführender Schulen

    Neuanmeldung des 5. Jahrgangs

    Zusammensetzung der 5. Klassen

    Planung der ersten Unterrichtswochen mit Einschulungsveranstaltung und gemeinsamen Aktionen)

    Einteilung der Förderkurse

    Einordnung der neu angemeldeten Schüler und Wiederholer

1. Schulhalbjahr:

    Einschulungsfeier für die 5. Klassen

    Methodentage in den 5. und 6. Klassen

    Klassenbeobachtung und pädagogische Interventionen

    Klassenelternversammlungen

    Schulelternratssitzungen

    Konferenzen und Dienstbesprechungen

    Informationsveranstaltungen in den verschiedenen Schuljahrgängen mit spezifischen Inhalten

    Einzelberatung des Berufsberaters im Jahrgang 10

    Elternsprechtage für die Klassen 5 bis 7

    Beratung für die Prüfungsmeldung

    Zeugniskonferenzen

 

2. Schulhalbjahr :

    Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den Grundschullehrerinnen und –lehrern

    Elternsprechtage für die Klassen 8 bis 10

    Klassenelternversammlungen

    Schulelternratssitzungen

    Betriebspraktikum Klasse 9

    BIZ Besuch in Vechta

    Grundinformationen des Berufsberaters im Jahrgang 9

    Beratung über „Blaue Briefe“

    Konferenzen und Dienstbesprechungen

    Beratung bei Übergangsmöglichkeiten

    Versetzungs- und Abschlusskonferenzen

 

 

Geplante Arbeitsschwerpunkte:

  • Beratung und Diskussion des Beratungskonzepts in den Mitwirkungsgremien der Schule
  • Bekanntmachung des Konzepts und der Beratungsträger in der Schulöffentlichkeit
  • Teambildung der internen Berater
  • Realisierung einzelner Arbeitsschwerpunkte aus den Beratungsfeldern (z.B.: Streitschlichterprojekt)
  • Aufbau und Pflege guter Beziehungen zu externen Beratungsstellen Übersicht in der Anlage